FAQ


Häufig gestellte Fragen und Antworten

Unser Angebot

Was tun wir?

Wir behandeln Hunde und Katzen auf den Gebieten der Chirurgie und Kardiologie.

In erster Linie möchten wir Ihnen und Ihrem Haustierarzt zur Seite stehen, um Ihrem Tier bei Problemen aus den Gebieten

  • Orthopädie
  • Unfall-, Gelenk- und Neurochirurgie
  • Kardiologie mit Herzultraschall, EKG einschließlich Holter (24h-EKG)

zu helfen.

Dabei stehen uns digitales Röntgen, Computertomographie, mehrere Ultraschallgeräte sowie eine breite Basis an flexibler und starrer Endoskopietechnik zur Verfügung.

Wen behandeln wir?

Wir behandeln Hunde und Katzen.

Wen behandeln wir nicht?

a. Wir behandeln keine Tiere, die zur Lebensmittel- oder Fellgewinnung dienen.
b. Wir behandeln keine Wildtiere.
c. Wir töten nicht auf Aufforderung, wenn es sich um „aggressive Tiere“ handelt.
d. Der Tierschutz hat immer Vorrang (auch vor dem Besitzer).
e. Lebensverlängernde Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn dadurch kein zusätzliches Leiden für das Tier entsteht.

Kontakt / Öffnungszeiten

Wo finde und wie erreiche ich die Praxis?

Die Praxis erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Telefon: +49 3375 9177655

E-Mail: mail@vet-r.de

Anschrift: Im Gewerbepark 36, 15711 Königs Wusterhausen (Link zu Google Maps)

Bitte beachten Sie bei der Eingabe in das Navigationssystem im Auto die korrekte Schreibweise „Im Gewerbepark“.
Anderenfalls kann es vorkommen, dass Sie in die Straße „Gewerbepark“ der Stadt Wildau fehlgeleitet werden.

Auf der Kontaktseite ist eine Anfahrtsskizze hinterlegt.

Wie sind die Öffnungszeiten?

Wir arbeiten ausschließlich wochentags als Terminpraxis.
Bitte melden Sie sich zur Terminvergabe telefonisch oder per Mail (mail@vet-r.de)

Alles rund um die Behandlung

Was ist zur Behandlung mitzubringen?

Zur Vorstellung Ihres Tieres bringen Sie bitte eine Überweisung Ihres Haustierarztes mit. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über Mail (mail@vet-r.de) oder Telefon. Angefertigte Unterlagen (Röntgen, Labor, klinische Befunde, Diagnosen, Verdachtsdiagnosen, durchgeführte Operationen) über den bisherigen Erkrankungsverlauf können Sie uns vorzugsweise vorab per Mail (mail@vet-r.de) zur Verfügung stellen.

Was muss ich zu einer Zuchtuntersuchung mitbringen?

Zu allen Zuchtuntersuchungen muss die Ahnentafel im Original mitgebracht werden.

Zu HD/ ED/ OCD- Untersuchungen bitte die Untersuchungsbögen des jeweiligen Verbandes mitbringen.

Bei Untersuchungen, die in Narkose erfolgen, muss die letzte Nahrungsaufnahme 12 Stunden und die vorangegangene Flüssigkeitsaufnahme 2-4 Stunden zurückliegen.

Gibt es einen Behandlungsvertrag?

Ein Behandlungsvertrag mit der Fachtierarztpraxis entsteht mit schriftlichem Auftrag auf dem Anmeldebogen und der Zustimmung zur Datenverwendung nach DSGVO. Bei Bedarf wird dieser Behandlungsvertrag noch durch zusätzliche Dokumente, wie z.B. Aufklärungsbögen zur OP und/oder Narkose, sowie anderweitige Vereinbarungen ergänzt.

Ein mündlicher Vertrag kann ausschließlich im Notfall geschlossen werden. Hier ist das Zeigen eines kranken/verletzten Tieres oder ein „Helfen Sie…“ als konkludent schlüssiges Handeln und einseitige Willenserklärung zu sehen.

Darf eine Behandlung abgelehnt werden?

Die Entscheidung eine Behandlung abzulehnen liegt grundsätzlich beim Tierarzt, insbesondere wenn eine Behandlung gegen unsere Grundsätze oder gegen deutsches Recht verstößt, ferner wenn es den betrieblichen Ablauf oder die Versorgung anderer Patienten nachteilig beeinflussen kann.

Kann mein Tier stationär bleiben?

Solange Mitarbeiter im Haus sind ist eine fachliche und optimale räumliche Betreuung gewährleistet. Über die Möglichkeiten und Grenzen der weiteren Behandlung werden wir uns gemeinsam verständigen.

Bekomme ich die Röntgenbilder und Behandlungsunterlagen?

Selbstverständlich bekommen Sie nach Abschluss der Behandlung eine Kopie der Unterlagen.

Ihr Haustierarzt erhält Informationen, so dass er die weiterführende Behandlung übernehmen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Datenweitergabe Ihrer personenbezogenen Daten nur nach Ihrer Zustimmung erfolgt.

Das gilt auch für Ihren Haustierarzt oder weitere von Ihnen zu benennende Personen (s. Erklärung zur DSGVO als Anlage zum Behandlungsvertrag und auf der Homepage).

Was ist sonst zur Behandlung noch wichtig?

Als Tierhalter/-Überbringer oder sonstiger Verantwortlicher sind Sie verpflichtet, die Praxis über bekannte Erkrankungen und Auffälligkeiten (z.B. Aggressivität) zu informieren. Sollte das Unterlassen zu einer Verletzung der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter führen, wird vorsätzliches Handeln im Rahmen von Gefährdung oder Körperverletzung geprüft.

Was ist, wenn ich mit der Behandlung oder den Abläufen unzufrieden bin?

Sprechen Sie uns gern an.

Schwere Hunde / Beißkorb

Ich kann meinen schweren Hund nicht selbst heben

Gern helfen wir Ihnen beim Umgang mit Ihrem Hund in unserer Praxis. Schön wäre, wenn Sie sich Hilfe mitbringen können.
So wird der Behandlungsablauf für Ihren Hund, Sie und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal gestaltet.

Bitte bedenken Sie, dass auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich bei vielen Tieren mit einer hohen körperlichen Beanspruchung für Sie tätig sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten gesund bleiben, um auch am nächsten Tag wieder helfen zu können.

Können Sie meinen großen und/oder schweren Hund nicht auf dem Fußboden behandeln?

Wir haben alle Behandlungsräume mit Scherenhubtischen, die fast bis auf den Boden abgesenkt werden können, ausgestattet. Eine Behandlung auf dem Fußboden ist grundsätzlich im Interesse eines reibungslosen Diagnostik- und Therapieablaufes nicht sinnvoll. Des Weiteren sprechen Gesundheits- und Arbeitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dagegen.

Muss mein Tier einen Beißkorb tragen?

Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist es in vielen Fällen notwendig, dass Ihr Hund einen Beißkorb trägt.

Bei Katzen können wir das Beißrisiko häufig mit einem Halskragen minimieren.

Termine / Notfälle / Notdienst

Ich habe einen Termin, muss ich trotzdem warten?

Selbst bei festen Terminen kann es zu Wartezeiten kommen, wenn ggf. Notfälle vorrangig behandelt werden müssen oder geplante vorangehende Behandlungen einen größeren zeitlichen Aufwand erfordern. Ferner können Personalknappheit oder Ausfallzeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Verschiebungen, Wartezeiten oder Absagen der Termine führen. Wir können leider keinerlei Haftung für Ihre Aufwendungen und Kosten bei Abweichungen von vereinbarten Terminen übernehmen. Wenn wir eine Kontaktmöglichkeit haben, versuchen wir Sie unverzüglich nach Bekanntwerden über die Abweichung vom geplanten Termin zu informieren. Hierzu benötigen wir Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Kontaktdaten (DSGVO).

Muss ich Termine absagen, die ich nicht wahrnehmen kann oder will?

Termine, die nicht in Anspruch genommen werden, sind rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vorher, abzusagen. Anderenfalls können die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Ich habe einen Notfall, komme ich gleich dran?

Ein „Notfall“ ist ein Ereignis, das durch plötzliches akutes, oft auch lebensbedrohliches, Geschehen, wie z.B. Unfall, eintritt und nach dem das Tier einer sofortigen Behandlung zugeführt werden muss.

Diese Behandlung wird im Rahmen des Praxisbetriebes nicht immer, also jederzeit, vollumfänglich möglich sein. Die Praxis verfügt nicht über einen 24h-Stunden-Betrieb und hat keine Möglichkeit der stationären Aufnahme über Nacht.

Ferner sind die vor Ort tätigen Tierärzte durch laufende Behandlungen, Untersuchungen oder Operationen nicht sofort verfügbar.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass über die Reihenfolge der Behandlung immer der Tierarzt entscheidet.

Gibt es einen Notdienst?

Wir sind über die Terminvereinbarung für Sie erreichbar.

Außerhalb dieser Erreichbarkeit nutzen Sie bitte die Kollegen des regionalen Notdienstes, die Tierkliniken der Region, oder die Tierärzte im Notdienst unter der Rufnummer: +49 (0)157 85 94 96 31

Gebührenhinweis:
Im Rahmen des tierärztlichen Notdienstes muss mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet werden. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) führt eine „allgemeine“ Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 € brutto auf.

Die Notdienstzeiten sind wochentags von 18:00-08:00 Uhr.

Die Zeiten am Wochenende gelten von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr.

Bezahlung / Kosten / Behandlungserfolg

Wie kann ich die Behandlung bezahlen?

Behandlungskosten werden im Rahmen der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) in der jeweils gültigen Fassung) abgerechnet und sind sofort fällig.

Mit dem Auftrag zur Behandlung/Untersuchung/OP erklären Sie, dass Sie die fälligen Beträge bezahlen wollen und können. Zahlungen leisten Sie bevorzugt in BAR oder per EC/Giro-Card mit PIN oder mit einer Kreditkarte mit PIN.

In Ausnahmen können wir einen Partner empfehlen, der nach einer positiven Bonitätsprüfung für Sie ratierliche Lösungen anbieten kann. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über die volle Summe frei verfügen können.

Kann ich für eine OP eine Kostenschätzung bekommen?

Kostenschätzungen können für OPs im Vorfeld vereinbart werden. Diese gelten als Anhaltspunkt und sind nicht endgültig, da es immer zu weiteren Komplikationen oder Behandlungsnotwendigkeiten kommen kann. Wir versuchen jedoch, Sie bei erkennbaren Änderungen schnellstmöglich zu informieren. Bei Abweichungen von ca. 10 % benötigen wir keine weitere Zustimmung. Die Kostenschätzung bezieht sich immer auf den JETZT-Zustand des Tieres und kann somit keine Verbindlichkeit für den Verlauf der Behandlung geben. Sie erkennen grundsätzlich die Behandlung an.

Wie werden Leistungen von Fremdanbietern berechnet?

Fremdleistungen von z.B. externen Laboren, Medikamente, Verbrauchsartikel, Diätfuttermittel und sonstige Produkte werden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Arzneimittelpreisverordnung) oder nach den empfohlenen Verkaufspreisen der Hersteller oder Dienstleister abgerechnet. Angebote sind immer freibleibend. Wir behalten uns die Anpassung unserer Preise jederzeit vor. Die Verbindlichkeit kommt immer mit dem Vertrag zustande.

Wird mein Tier auch garantiert gesund?

Die Behandlung Ihres Tieres werden wir bestmöglich, nach aktuellen Standards und unserem besten Gewissen und Wissen durchführen. Ein Garantieanspruch auf einen Behandlungserfolg besteht nicht.

Alles rund um Medikamente

Kann ich Medikamente in der Praxis kaufen?

Medikamente werden nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung abgegeben oder angewendet. Bis zur Weiterbehandlung durch Ihren Haustierarzt erfolgt die Abgabe in der kleinsten fabrikgefertigten Umverpackung (z.B. 1 Blister). Eine Abgabe von Einzeltabletten durch z.B. Entnahme aus einem Blister ist aus arzneimittelrechtlichen Gründen verboten.

Ohne das Tier untersucht zu haben dürfen wir keine Arzneimittel oder spezielle Futter- oder Ergänzungsmittel abgeben oder anwenden. Hierzu ist das Tier mindestens alle 6 Monate körperlich in der Praxis vorzustellen. Wir betreiben zwar eine „Tierärztliche Hausapotheke“, allerdings sind die Vorgaben und Möglichkeiten komplett anders als in einer „normalen Apotheke“.

Können Sie mir meine Medikamente schicken?

Der Versand von Arzneimitteln ist untersagt, da wir entsprechend dem geltenden Arzneimittelgesetz nicht als Versandapotheke arbeiten dürfen.

Kann ich meine Medikamente umtauschen?

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Medikamenten ist ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass entsprechend dem geltenden Arzneimittelgesetz eine Rücknahme von bei uns gekauften Arzneimitteln nur zur Entsorgung ohne Kostenerstattung möglich ist.

Ansteckende Krankheiten

Was ist, wenn mein Tier eine für Menschen ansteckende Krankheit hat?

Bei auftretenden Erkrankungen, die auf den Menschen übertragen werden können, sind umgehend die zuständigen Behörden (z.B. das zuständige Gesundheitsamt) zu informieren. Eine Herausgabe des Tieres darf zum Zwecke der Isolierung auf behördliche Anweisung verweigert werden.